Vorsicht bei Haustürgeschäften!
Immer wieder erfahren wir von geprellten Kunden, dass sie im Rahmen von Haustürgeschäften auf sogenannte „Dach- und Fassadenhaie“ hereingefallen sind. Aus diesem Grunde raten wir allen Hauseigentümern zu größter Vorsicht!
Unser Tipp: Keine Bedachungsarbeiten an der Türe vergeben, sondern Angebote einholen und vergleichen.
Lassen Sie sich auch nicht zur Zahlung von Vorschüssen oder Anzahlungen für Haustürgeschäfte überreden. Der seriöse Dachdecker stellt dem Kunden seine Leistungen erst in Rechnung, wenn die Baumaßnahme abgeschlossen oder bei umfangreicheren Arbeiten bereits ein wesentlicher Teil der Arbeiten durchgeführt worden ist. Aber auch dann lässt der Innungsfachbetrieb seinen Kunden genügend Zeit, um die Rechnung ebenso wie die ausgeführten Arbeiten sorgfältig zu prüfen.
Sollten Sie dennoch an der Haustür einen Vertrag unterschrieben haben, gibt Ihnen das Haustürwiderrufsgesetz die Möglichkeit zum schriftlichen Widerruf innerhalb einer Frist von 2 Wochen. In diesem Fall sollten Sie sich schnellstmöglich juristisch informieren lassen, denn nach unseren Erfahrungen sind an der Haustür angebotene Bedachungsarbeiten häufig mit betrügerischen Absichten verbunden.
Bitte beachten Sie auch den Flyer zum Thema „Dach-Haie“.